KontaktimpressumDatenschutzerklaerung
Bürogemeinschaft RA Kochanski, RA Peschke
Telefon
Über uns Rechtsgebiete Link Rechtsanwälte Kosten news Kontakt
Ueber uns weissDownload als PDF
Ausgabe: April 2017

 

Diskriminierung nichtehelicher Kinder im deutschen Erbrecht
In Deutschland haben nichteheliche Kinder, die vor dem 01.07.1949 geboren wurden und deren Väter vor dem 29.05.2009 gestorben sind, keine Rechte am Erbe des Verstorbenen. Gegen diese Konstellation klagten zwei Männer vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, weil ihnen Ansprüche am Erbe ihrer Väter verwehrt worden waren.
Bereits 2009 hatte es eine Gerichtsentscheidung gegen Deutschland gegeben, woraufhin die seinerzeitigen Regelungen etwas abgeändert wurden. Nachdem es bereits im Februar in einem ähnlichen Fall eine Entscheidung gegen das deutsche Recht gab, wurde Deutschland zum wiederholten Mal durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen einer Diskriminierung von nichtehelichen Kindern im Erbrecht verurteilt.
Eine Motoryacht als Anstandsgeschenk
Im Laufe des Lebens werden viele Geschenke getätigt, z.B. zum Geburtstag, zu Weihnachten oder auch zur Hochzeit. Im Zusammenhang mit Schenkungen kommt es immer wieder zu Streitigkeiten zwischen dem Beschenkten und dem oder den Erben des Schenkers, da das Geschenk nicht mehr im Nachlass ist. Für den oder die Erben ist es insbesondere dann ärgerlich, wenn das Geschenk einen beträchtlichen Wert hatte. Wenn die Schenkung jedoch in der Absicht erfolgte, den oder die Erben zu beeinträchtigen, so kann das Geschenk nach den gesetzlichen Vorschriften herausverlangt werden. Also wird gestritten, ob eine beeinträchtigende Schenkung gegeben ist oder nicht.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte diese Frage Anfang des Jahres hinsichtlich einer verschenkten Motoryacht zu beantworten. Eine Frau und ein Mann lebten zusammen und hatten jeweils einen Sohn aus erster Ehe. Sie schlossen vor einem Notar einen Erbvertrag, wonach sie unter anderem jeweils den eigenen Sohn als Erben eingesetzt hatten. Nach jahrelangem Zusammenleben schlossen die beiden die Ehe. Der Ehemann schenkte kurz nach der Eheschließung der Frau eine Motoryacht im Wert von etwa 500.000,- Euro. Das Vermögen des Mannes zu diesem Zeitpunkt betrug mindestens 10.000.000,- Euro. Als er nur kurze Zeit später verstarb, entstand Streit zwischen der Ehefrau und dem Sohn des verstorbenen Ehemannes, ob die Yacht der Ehefrau gehört und sie verpflichtet ist, diese an den Sohn zu übereignen.
Das Gericht konnte einen solchen Anspruch des Sohnes nicht erkennen. Der Mann habe bei Übertragung des Eigentums an der Motoryacht nicht in Beeinträchtigungsabsicht gehandelt. Es sei davon auszugehen, dass die Schenkung der Motoryacht an die Ehegattin anlässlich der Hochzeit selbst vor dem Hintergrund des Wertes des Bootes angemessen war. Das Geschenk müsse in einem angemessenen Verhältnis zum verfolgten Zweck und zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Erblassers und seinem verbleibenden Vermögen stehen. Das sei vorliegen der Fall, denn der Wert des Geschenks belief sich auf weniger als 5% des Vermögens des Erblassers.
Anspruch des Arbeitnehmers in seine Personalakte und die Hinzuziehung eines Dritten
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob ein Arbeitnehmer zur Einsicht in seine Personalakte seinen Rechtsanwalt mit in den Betrieb seines Arbeitgebers bringen darf (BAG 12.07.2016; Az.: 9 AZR 791/14).
Grundsätzlich ist jeder Arbeitnehmer berechtigt, in einem bestehenden Arbeitsverhältnis Einsicht in die über ihn geführte Personalakte zu nehmen. Dabei darf der Arbeitgeber die Unterstützung des Arbeitnehmers durch ein Betriebsratsmitglied nicht ablehnen. Die Einsichtnahme in die Personalakte erfolgt in der Regel im Betrieb des Arbeitgebers und soll während der Arbeitszeit stattfinden.
Gegen die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes oder einer dritten betriebsfremden Person spricht das Hausrecht des Arbeitgebers in seinen Betriebsräumen. Das Hausrecht erlaubt es dem Arbeitgeber zu entscheiden, wem er den Zutritt zu seinem Betrieb gestattet.
Nach dem BAG ist die Hinzuziehung eines Dritten für den Arbeitnehmer dann nicht notwendig, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ausdrücklich die Erlaubnis erteilt, sich Kopien der Personalakte anzufertigen. Das Gericht hat jedoch ausdrücklich offen gelassen, was wäre, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer dieses Recht nicht einräumt.
Anordnung von Ordnungsmitteln gegen den verweigernden Umgangsberechtigten
Ein Vater hatte seit Herbst 2015 mehrfach gegen die zwischen den Eltern geschlossene Umgangsvereinbarung verstoßen, indem er jeglichen Kontakt mit seinen 3 Kindern verweigerte. Aus diesem Grund beantragte die Kindesmutter bei Gericht die Festsetzung von Ordnungsmitteln.
In einem Grundsatzurteil aus dem Jahr 2008 stellte das Bundesverfassungsgericht klar, dass gegen den erklärten Willen eines Elternteils eine zwangsweise Durchsetzung von Umgangsregelungen nur ausnahmsweise in Betracht kommt.
Treffen Elternrechte und Kindergrundrechte aufeinander, sind Entscheidungen am Kindeswohl zu prüfen.
Der Umgang eines Kindes mit seinen Eltern ist für die kindliche Entwicklung von herausragender Bedeutung.
Begegnungen eines Kindes mit einem Elternteil, der das Kind ablehnt und zum Umgang gezwungen wird, können zu seelischen Belastungen bis hin zu psychischen Schäden bei dem Kind führen. In so einem Fall ist in der Regel nicht davon auszugehen, dass ein unter solchen Umständen zu Stande kommender Umgang dem Kindeswohl dient.
Es ist aber nicht auszuschließen, dass es (Einzel-) Fälle gibt, in denen auf Grund der Unbefangenheit des Kindes und seiner psychischen Stabilität eine reale Chance besteht, dass das Kind in der Lage ist, durch sein offenes und freundliches Verhalten den Widerstand des den Kontakt zu ihm meidenden Elternteils aufzulösen. Sollte dies geschehen, würde der - zunächst erzwungene - Umgang dennoch dem Kindeswohl dienen.
Dies war in dem durch das OLG Oldenburg entschiedenen Fall (Beschluss vom 28.07.2016; Az. 13 WF 55/16) gegeben. Die Kinder hatten bis zur Trennung der Eltern zusammen mit ihrem Vater gelebt. Sie hatten mehrfach, auch gegenüber dem Gericht, den sehnlichen Wunsch geäußert, wieder Kontakt zum Vater zu haben. Für die Kinder war es unerklärlich, warum ihr Vater, der sich stets für sie und ihre Hobbies interessiert hatte, den Kontakt zu ihnen vollständig abbrach. Die abrupte und mit keinem Wort erläuterte Abwendung des Kindesvaters belastete die Kinder, was ihr Kindeswohl in erheblichem Maße beeinträchtigt. Daher sei in diesem Fall der erzwungene Umgangskontakt keine größere Beeinträchtigung des Kindeswohls. Wegen der Zuwiderhandlung gegen die Umgangsregelung ordnete das Gericht ein Zwangsgeld an.
Aktuelles
November 2024
Oktober 2024
September 2024
Archiv
2024
August 2024
Juli 2024
Juni 2024
Mai 2024
April 2024
März 2024
Februar 2024
Januar 2024
2023
Dezember 2023
November 2023
Oktober 2023
September 2023
August 2023
Juli 2023
Juni 2023
Mai 2023
April 2023
März 2023
Februar 2023
Januar 2023
2022
Dezember 2022
Oktober 2022
September 2022
Juli 2022
Juni 2022
Mai 2022
April 2022
März 2022
Februar 2022
Januar 2022
2021
Dezember 2021
November 2021
Oktober 2021
September 2021
August 2021
Juli 2021
Juni 2021
Mai 2021
April 2021
März 2021
Februar 2021
Januar 2021
2020
Dezember 2020
November 2020
Oktober 2020
September 2020
August 2020
Juli 2020
Juni 2020
Mai 2020
April 2020
März 2020
Februar 2020
Januar 2020
2019
Dezember 2019
November 2019
Oktober 2019
September 2019
August 2019
Juli 2019
Juni 2019
Mai 2019
April 2019
März 2019
Januar 2019
2018
Dezember 2018
November 2018
Oktober 2018
September 2018
August 2018
Juli 2018
Juni 2018
Mai 2018
April 2018
März 2018
Februar 2018
Januar 2018
2017
Dezember 2017
November 2017
Oktober 2017
September 2017
August 2017
Juli 2017
Juni 2017
Mai 2017
April 2017
März 2017
Februar 2017
Januar 2017
2016
Dezember 2016
November 2016
Oktober 2016
September 2016
August 2016
Juli 2016
Juni 2016
Mai 2016
April 2016
März 2016
Februar 2016
Januar 2016
2015
Dezember 2015
November 2015
Oktober 2015
September 2015
August 2015
Juli 2015
Juni 2015
Mai 2015
April 2015
März 2015
Februar 2015
Januar 2015
2014
Dezember 2014
November 2014
Oktober 2014
September 2014
August 2014
Juli 2014
Juni 2014
Mai 2014
April 2014
März 2014
Februar 2014
Januar 2014
2013
Dezember 2013
November 2013
Oktober 2013
September 2013
August 2013
Juli 2013
Juni 2013
Mai 2013
nach oben