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Ausgabe: Dezember 2020

 

Zum Kindesunterhalt Neue Düsseldorfer Tabelle ab 2021
In Deutschland richtet sich die Höhe des für ein Kind zu zahlenden Unterhalts in der Regel nach der sogenannten „Düsseldorfer Tabelle“. Diese Tabelle ist kein Gesetz. Sie enthält jedoch Leitlinien, die von Familiengerichten als verbindlich betrachtet und für die Berechnung des Unterhalts zugrunde gelegt werden.
Auch 2021 wird sich die Tabelle wieder ändern.
Nach dem derzeitigen Stand der Dritten Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 3. November 2020 wird sich ab dem 01.01.2021 der Mindestunterhaltsbetrag für Kinder, die im Haushalt des jeweils anderen Elternteils leben, wie folgt erhöhen:
- Kinder bis 5 Jahre sollen ab Januar 2021 393 Euro erhalten - statt bisher 369 Euro
- Kinder zwischen 6 und 11 Jahren erhalten 451 Euro - statt bisher 424 Euro
- Kinder zwischen 12 und 17 erhalten 528 Euro - statt bisher 497 Euro
Zu beachten ist, dass von diesem Bedarfssatz der Düsseldorfer Tabelle immer noch das jeweils für das Kind gezahlte staatliche Kindergeld hälftig abgezogen werden muss. Daraus ergibt sich dann der tatsächlich zu leistende Zahlbetrag.
Im Januar 2021 wird sich auch das Kindergeld um jeweils 15 Euro erhöhen. Das Kindergeld wird danach 219 Euro für das erste und zweite Kind, statt bisher 204 Euro, 225 Euro, statt bisher 210 Euro, für das dritte Kind und 250 Euro, statt wie bisher 235 Euro ab dem vierten Kind betragen.

Unterhaltsschuldner die den Kindesunterhalt auf Grund eines dynamischen Titels zahlen, müssen automatisch den neuen, erhöhten Unterhaltsbetrag zahlen.
Liebe Mandantinnen und Mandanten,
Liebe Leserinnen und Leser,

wir bedanken uns für das uns entgegengebrachte Vertrauen und Ihr Interesse an unseren kurzen Ausführungen zu aktuellen Themen und Gerichtsentscheidungen. Wir wünschen Ihnen eine ruhige und besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Start in das neue Jahr 2021, dann hoffentlich mit einer entspannteren Pandemie-Lage und wieder vielen heiteren Begegnungen und Treffen.
Bleiben Sie gesund!
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